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Verantwortung wählen, Zukunft gestalten

  • 8. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Sie haben die Wahl!


Aus der Not der Nachkriegszeit geboren, als ihnen die umlagefinanzierte Rente politisch verwehrt blieb, ist die selbstverwaltete kapitalgedeckte Altersvorsorge für etwa 1,1 Millionen Erwerbstätige in den Freien Berufen heute nicht mehr wegzudenken. Sie ist als gesetzliche Pflichtversicherung Teil der Lösung einer Rentenreform und keineswegs Teil des Problems in den sozialen Sicherungssystemen.

 

Dem Grundsatz der Subsidiarität folgend, wonach der Staat erst dann unterstützend eingreifen und Funktionen an sich ziehen sollte, wenn die Kräfte der relevanten Gruppe nicht ausreichen, die Aufgaben wahrzunehmen, haben sich in den vergangenen Jahrzehnten in allen 16 Bundesländern auf der Grundlage entsprechender Landesgesetze für jeden Berufsstand selbstverwaltete Versorgungswerke gegründet.

 

Die Argumente für die Selbstverwaltung in einer für das Leben der Menschen existenziellen Frage liegen auf der Hand. Ihre Mitglieder können direkt und unmittelbar (mit-) bestimmen, wer im Versorgungswerk die Verantwortung dafür trägt, dass sie (und ihre Hinterbliebenen) im Alter und bei Berufsunfähigkeit abgesichert sind. Es sind die Ihnen persönlich bekannten und vertrauten Kolleginnen und Kollegen, die sie (aus –) wählen können. Die so gewählten Vertreter bestimmen unmittelbar die Höhe der Leistungen und Beiträge, sie beschließen über die Gewinnverwendung und bestimmen vor allem, wer als Vorstand das Versorgungswerk führt und für eine erfolgreiche Kap


italanlage zu sorgen hat. Die Organisation und Verwaltung eigener Angelegenheiten fördert das Verantwortungsbewusstsein und die Initiative der Beteiligten. Mit Satzungsautonomie ausgestattete Selbstverwaltungsorgane können flexibler und schneller auf Veränderungen und Herausforderungen reagieren. Und schließlich werden Verwaltungsprozesse durch praxisnahe Organisation stets optimiert und Ressourcen effizienter eingesetzt.


Mit dem Recht auf Selbstverwaltung korrespondiert indessen auch die Pflicht, dies zu tun, Verantwortung zu übernehmen, sich zu engagieren und sei es dadurch, das Wahlrecht auszuüben. Das sind die zwei Seiten derselben Medaille.

 

Die ca. 12.000 Mitglieder des Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin sind noch bis zum 15. April 2026 um 15:00 Uhr aufgerufen, sich dieser Verantwortung zu stellen und unter den 36 Kolleginnen und Kollegen auszuwählen, die sich bereit erklärt haben, die Geschicke unseres Werkes mitzubestimmen (https://lnkd.in/dDw2-nzs). Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die so gewählte Vertreterversammlung.

 

Ihre Stimme zählt.




 
 
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