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Kampfabstimmungen

  • 26. Jan.
  • 1 Min. Lesezeit
Annegret Kramp-Karrenbauer und Dieter Althaus, Ministerpräsident a.D. von Thüringen.  Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa/Sebastian Gollnow
Annegret Kramp-Karrenbauer und Dieter Althaus, Ministerpräsident a.D. von Thüringen.  Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa/Sebastian Gollnow





„Kürzlich hat die Konrad-Adenauer-Stiftung eine neue Vorsitzende gewählt. Annegret Kramp-Karrenbauer hat sich in einer Kampfabstimmung gegen Günter Krings durchgesetzt. In der CDU sind Kampfabstimmungen selten. Parteitage zeichnen sich dadurch aus, dass die Delegierten- bzw. Mitgliederversammlung bei Wahlen oft nur einen Kandidaten wählen können. Der Parteitag gilt dann als gut organisiert. Ich nehme an, dass das in anderen Parteien ähnlich ist.

 

Hierdurch verzichtet man auf ein wesentliches Element demokratischer Willensbildung und Entscheidungsfähigkeit. Die Mitglieder oder Delegierten können oft nur die Personalien bestätigen, die die verantwortlichen Gremien vorbestimmt haben. Eine echte Wahl hat das einzelne Mitglied nicht, seine ablehnende Haltung kann es in diesen Fällen nur durch eine „Nein“-Stimme signalisieren. In Teilen ist das gerechtfertigt, denn es gibt viele Ämter, bei denen man froh sein kann, überhaupt Kandidaten zu finden.

 

Die CDU könnte das aus der Vielfalt ihrer Mitglieder entstehende Potential deutlich besser ausschöpfen, indem sie Kampfabstimmungen ermöglicht oder sogar fördert. Der hieraus entstehende Wettbewerb mehrerer geeigneter Kandidaten bedeutet, dass man sich anstrengen muss, wenn man gewählt werden will. Wettbewerb wirkt belebend. Für eine Partei ist das in der heutigen Zeit existentiell.“

 

Verfasst von Friedrich Stapenhorst in Spitze Feder 01/2026

 
 
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